von Rüdiger Landto
ca. 3 Minuten Lesezeit

2025-04-04 PV Solarspitzengesetz

Neues Solarspitzengesetz 2025: Was PV-Anlagenbetreiber jetzt wissen müssen

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz – offiziell: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen. Es bringt wichtige Änderungen für alle, die ab diesem Datum eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Besonders betroffen: der Umgang mit Einspeisevergütungen, Stromspeichern und intelligenter Steuerung.

👉 Zum offiziellen Gesetzestext im Bundesgesetzblatt.

Worum geht’s beim Solarspitzengesetz?

Das Gesetz soll Engpässe im Stromnetz vermeiden, die entstehen, wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig Strom produzieren – z.B. an sonnigen Mittagen. In solchen Momenten kann der Marktpreis für Strom sogar negativ werden. Das neue Gesetz setzt deshalb gezielt Anreize für mehr Eigenverbrauch, intelligentes Einspeisemanagement und die Nutzung von Stromspeichern.

Das ändert sich konkret für neue PV-Anlagen

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Für neue Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen (§ 51 EEG).
Ausnahmen:

⚙️ Smart Meter & Steuerbox werden Pflicht

Bis zur Installation eines Smart Meters und einer Steuerbox dürfen Anlagen < 100 kWp nur 60% der Nennleistung einspeisen. Nach Installation der Steuerung entfällt die 60%-Begrenzung – aber die Regelung zur Nullvergütung greift dann bei negativen Strompreisen.

🕑 Pflichttermine für intelligente Messtechnik:

Was heißt das in der Praxis?

Ohne Smart MeterMit Smart Meter
60% EinspeisebegrenzungVolle Einspeiseleistung möglich
Einspeisevergütung auch bei negativen PreisenKeine Vergütung bei negativen Preisen

Tipp: Wer in Speichertechnologie und intelligente Steuerung investiert, kann durch Eigenverbrauchsoptimierung und Sektorenkopplung (z.B. E-Mobilität, Wärmepumpe) wirtschaftlich deutlich besser dastehen – vor allem bei stark schwankenden Strompreisen.

Förderzeit & Kompensation: Was passiert mit Nullvergütungs-Stunden?

Stunden ohne Einspeisevergütung zählen nur halb zur 20-jährigen EEG-Förderlaufzeit (§ 51a EEG). Außerdem können diese Zeiten nach Ende der Förderung ausgeglichen werden – das soll die Investitionssicherheit erhöhen.

🔋 Batteriespeicher als Gamechanger

Strom, der bei negativer Preislage nicht eingespeist wird, kann gespeichert und später vergütet eingespeist werden (§ 19 EEG). Hierbei sind verschiedene Abrechnungsmodelle möglich.
Fazit: Wer Speicher clever nutzt, kann seine PV-Anlage auch unter den neuen Bedingungen rentabel betreiben – ganz ohne Abhängigkeit von Einspeisevergütungen in kritischen Zeiten. Der große Rentabilitätsvorteil eines Stromspeichers liegt jedoch weiterhin im Eigenverbrauch.

Auswirkungen der Fernsteuerpflicht auf PV-Anlagen Betreiber

Was sind negative Strompreise überhaupt?

Negative Preise entstehen, wenn das Angebot (vor allem durch Wind und Sonne) die Nachfrage deutlich übersteigt. Um das Stromnetz stabil zu halten, zahlen Erzeuger dann sogar drauf – oder Verbraucher bekommen Geld, wenn sie Strom abnehmen oder speichern.
Dieses Phänomen wird in Zukunft häufiger auftreten – flexible Verbrauchsmodelle wie smarte Tarife, Elektromobilität und Wasserstofflösungen gewinnen daher an Bedeutung.

Das sollten Sie jetzt beachten:

✅ Neue Anlagen unbedingt auf Eigenverbrauch mit smarter Steuerung auslegen
✅ Speicher und Sektorenkopplung (z.B. Wärmepumpe, E-Auto) einplanen
✅ Smart Meter & Steuerbox frühzeitig einbauen
✅ Wirtschaftlichkeit nicht nur über Einspeisevergütung kalkulieren

Fazit

Das Solarspitzengesetz bringt einen Wandel im PV-Markt – weg von reiner Einspeisung, hin zu intelligenter Eigenversorgung. Wer jetzt in smarte Systeme investiert, sichert sich langfristige Wirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit. Die reine Einspeisung "auf gut Glück" wird sich künftig nicht mehr rechnen.